FAQ - Digitale Schule der Zukunft
Allgemeine Förderbedingungen am Gymnasium Grünwald
Welche Jahrgangsstufe muss mein Kind besuchen, damit wir die Förderung beantragen können??
Jeder Schüler bzw. jeder Schülerin der Jgst. 10 des Gymnasiums Grünwald kann einmalig die Förderung beantragen.
Was wird im Rahmen von DSDZ gefördert?
Die Förderung umfasst am Gymnasium Grünwald das Tablet, eine dazu passende Tastatur und einen digitalen Stift.
Welche (technischen) Mindestkriterien muss das Tablet einhalten?
Neugeräte
- Gerätetyp: iPad 9. Generation, iPad Air 5. Generation, iPad Pro 11´´ und 12,9´´
- notwendige Ausstattungskomponenten: Tastatur, digitaler Stift
- Betriebssystem ab iPadOS 17
- Bildschirmgröße: größer als 10 Zoll
- Speicherplatz: mindestens 64 GB
Refurbished-Geräte:
- Zusätzlich: Kauf bei gewerblichen Händlern mit einer Garantie von mindestens einem Jahr
Wer ist Eigentümer des geförderten Gerätes?
Die mobilen Endgeräte werden von den Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schülern erworben und befinden sich in deren Eigentum.
Darf das Geräte für private Zwecke verwendet werden?
Die Geräte werden als nicht lernmittelfreies Lernmittel für schulische Zwecke genutzt. Da es sich um Privatgeräte handelt, können sie im Gegensatz zu den gemeindefinanzierten Geräten aber auch zu Hause für private Zwecke verwendet werden
Wie wurden die technischen Mindestkriterien festgelegt?
Das Gymnasium Grünwald hat in Abstimmung mit der Gemeinde Grünwald für die zu beschaffenden mobilen Endgeräte schulspezifische Mindestkriterien festlegt. Hierbei wurde insbesondere die Kompatibilität mit der vorhandenen und geplanten IT‑Bildungsinfrastruktur der Schule berücksichtigt.
Was passiert mit dem gemeindeeigenen iPad, wenn ich ein gefördertes Gerät erwerbe?
Falls Sie sich entscheiden, ein staatlich gefördertes Gerät für Ihr Kind zu erwerben, ist das gemeindeeigene iPad samt Tastatur und Pencil am Ende der Jgst. 10 an die Schule zurückzugeben.
Was passiert, wenn ich die Förderung nicht in Anspruch nehmen möchte?
In diesem Fall kann ihr Kind das von der Gemeinde Grünwald finanzierte iPad bis zum Ende des Besuchs des Gymnasium Grünwald natürlich weiterhin nutzen.
Ab wann kann mein Kind das geförderte Gerät in der Schule nutzen?
Im Rahmen von DSDZ geförderte Geräten können ab Jgst. 11 von den Schülerinnen und Schülern im Unterricht benutzt werden. Voraussetzung hierfür ist die Unterzeichnung der Nutzungsbedingungen, die zeitnah auf der Homepage der Schule veröffentlicht werden.
Kauf des Gerätes
Wie erfolgt der Kaufprozess?
Kauf und Bezahlung der mobilen Endgeräte erfolgt direkt durch die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler.
Ab wann kann ich das Gerät kaufen?
Geräte die nach dem 1.8.2024 gekauft wurden und die o.g. Mindestkriterien einhalten sind förderfähig. Der Förderantrag ist bis spätestens neun Monate nach Beschaffung des Geräts einzureichen, spätestens jedoch zwei Monate nach Verlassen unseres Gymnasiums. Später eingehende Anträge können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden. Über den letzten Tag der Antragsstellungsfrist in diesem Schuljahr informieren wir Sie zu Beginn des Jahres.
Wer darf die Geräte kaufen?
Grundsätzlich sollten zur Abwicklung der Förderung Antragssteller und Rechnungsempfänger identisch sein. Daher sollte darauf geachtet werden, dass die Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger (die volljährigen Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10, bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern deren Erziehungsberechtigte – nicht Lebenspartner) das Gerät kaufen und die Rechnung auf deren Namen ausgestellt wird. Bei einem Bezug als Gewerbetreibende liegt der Bezug zu den Erziehungsberechtigten nicht hinreichend nahe.
Beantragung der Förderung
Wo finde ich den Antrag?
Den Antrag finden Sie online auf dem Formularserver unter www.dsdz.bayern.de.
Welche Unterlagen benötige ich für die Antragstellung?
Sie benötigen folgende Informationen und Unterlagen:
- Name der Schule
- Jahrgangsstufe des Kindes
- Rechnung des Geräts
- Zahlungsbeleg
- Bankverbindung
Wie läuft die Antragsstellung konkret ab?
- Ab ca. März werden die von Ihnen auf der Internetseite dsdz.bayern.de ausgefüllten Anträge von uns bearbeitet. Dort können Sie dann auch und die notwendigen Belege (Kaufnachweis, Zahlungsbeleg) hochladen bzw. finden Sie die Nummer der Hotline bei Fragen zur Antragsstellung. Über den genauen Startzeitpunkt der Antragsbearbeitung werden Sie zu Beginn des neuen Jahres informiert.
- Der online ausgefüllte Antrag wird Ihnen an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zugeschickt.
- Die Anträge werden anschließend von der Schule geprüft und an das Landesamt für Schule übermittelt.
- Danach werden die Förderbescheide an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse gesendet und die Förderung ausbezahlt.
Bitte beachten Sie, dass Anträge, die in Papier beim Landesamt für Schule eingehen, nicht bearbeitet werden können. Es handelt sich um einen rein digitalen Prozess.
Eine Hilfestellung zum Ausfüllen des Online-Formulars finden Sie auf der Homepage des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus: www.km.bayern.de/dsdz/antrag.
Hier finden Sie auch ein Erklärvideo zum Ausfüllen des Formulars in verschiedenen Sprachen.
Warum ist es ggf. notwendig Kauf- und ggf. Zahlungsbeleg in die Fördermaske hochzuladen?
Im Kontext des Förderprogramms "Digitale Schule der Zukunft" ist es wichtig, zwischen einem Zahlungsbeleg und einem Kaufbeleg zu unterscheiden. Beide Dokumente dienen als Nachweis für die Anschaffung eines Geräts, erfüllen aber unterschiedliche Funktionen:
Kaufbeleg (Rechnung): Dieser Beleg dient als Nachweis über den Kauf eines Geräts und enthält wichtige Informationen wie:
- Gerätebezeichnung und Modell: Um zu überprüfen, ob das Gerät den technischen Anforderungen der Schule entspricht.
- Preis des Geräts: Zur Feststellung der sachlichen Förderfähigkeit und Berechnung des Förderbetrags.
- Kaufdatum: Um zu überprüfen, ob das Gerät innerhalb des Förderzeitraums gekauft wurde.
- Name: Enthält die Rechnung einen Namen muss diese auf den Namen der Erziehungsberechtigten bzw. des volljährigen Schülers oder volljährigen Schülerin ausgefüllt sein.
Zahlungsbeleg: Dieser Beleg dient als Nachweis, dass das Gerät tatsächlich bezahlt wurde. Dies kann z. B. ein:
- Vermerk auf der Rechnung "Zahlung eingegangen"
- Kassenbon
Muss eine offizielle Rechnung eingereicht werden?
Für die Antragsstellung ist die Einreichung der entsprechenden Kauf- und Zahlungsbelege obligatorisch. Der förderfähige Betrag richtet sich nach dem Rechnungsbetrag ohne nicht zuwendungsfähiges Zubehör und sonstigen Nebenleistungen (z. B. Einrichtungskosten, Garantieverlängerungen o. Ä.). Somit ist nur der auf der Rechnung ausgewiesene Betrag förderfähig.
Kann ich den Antrag nachträglich ändern?
Nachdem Sie den Antrag abgeschickt haben, ist über den Formularserver keine Kontaktaufnahme mit der Schule möglich. Wenden Sie sich bei Änderungen bitte direkt an die Schule (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).
Gibt es neben der staatlichen Förderung in Höhe von 350 € die Möglichkeit, für die Gerätebeschaffung zusätzliche Fördermittel zu beantragen?
Eine Kombination der Förderung mit SGB II- und XII-Leistungen ist grundsätzlich möglich. Nähere Informationen finden Sie unter: https://www.km.bayern.de/digitale-schule-der-zukunft/schulleitungen-steuerungsgruppen/weiterfuehrende-schulen/material. Sollten Sie eine weiter Förderung benötigen, kommen Sie bitte auf die Schulleitung zu.